AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

I. Geltungsbereich

 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen Konstantin Scholobow, handelnd unter der Firma KS-TechnikService, LESKAN Park Haus 32, Waltherstr. 49–51, 51069 Köln, - nachfolgend „KS-TechnikService“ genannt – und ihren Vertragspartnern – nachfolgend „Kunde“ genannt.

 

(2) Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen allgemeinen Vertragsbedingungen von Kunden wird vorsorglich widersprochen.

 

II. Leistungen

 

KS-TechnikService bietet Leistungen im Bereich der Errichtung und Reparatur technischer Anlagen an. Zu diesen Leistungen zählen insbesondere Installation, Aufrüstung, Wartung und Notreparaturen bei

 

-      Haushaltsgeräten jeglicher Art wie z.B. Fernseher, Waschmaschinen, Trockner, Spülmaschinen oder Unterhaltungselektronik, etc.

-      Satellitenanlagen/Kabelanlagen

-      Netzwerktechnik

-      Sicherheitstechnik

-      Verkabelungen verschiedenster Art.

 

III. Vertragsschluss

 

(1) Ein Vertrag kommt zustande, wenn entweder ein schriftliches Angebot von KS-TechnikService vom Kunden angenommen wird oder ein Angebot des Kunden durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von KS-TechnikService angenommen wird oder spätestens mit Beginn der Ausführung des Auftrags. Für den Inhalt des Vertrages ist im Zweifel die Auftragsbestätigung maßgebend.

 

(2) Änderungen des Auftrages oder sonstiger unter Einbezug dieser AGB getroffener vertraglicher Regelungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für das Abbedingen der Textform.

 

(3) Die Wirksamkeit von nach Vertragsschluss individualvertraglich getroffenen mündlichen Abreden bleibt unberührt.

 

IV. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden


(1) Der Kunde ist - sofern erforderlich - zur Mitwirkung verpflichtet und hat insbesondere sicherzustellen, dass KS-Technik-Service die Leistungen ungestört erbringen kann.

(2) Für Wartezeiten und alle weiteren Kosten aufgrund von Unterbrechungen, die der Kunde zu vertreten hat, wird ein Stundensatz von 58,30 € netto abgerechnet.

 

(3) Änderungswünsche im Hinblick auf den vereinbarten Leistungsumfang und die vereinbarte Leistungszeit müssen vom Kunden unverzüglich ab Kenntnis mitgeteilt werden. Kann der Auftrag deswegen nicht wie vereinbart ausgeführt werden, trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, alle Mehrkosten sowie die Ausfallkosten von KS-TechnikService.

 

V. Abnahme, Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

 

(1) Soweit es sich bei einer Leistung von KS-TechnikService um eine Werkleistung handelt, ist der Kunde, verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte, abnahmefähige Werk innerhalb von 10 Kalendertagen nach Fertigstellung abzunehmen. Nimmt der Kunde das erstellte Werk nicht innerhalb der Frist ab, ohne die Abnahme unter Angabe mindestens eines Mangels zu verweigern, gilt es gemäß § 640 Abs. 2 Satz 1 BGB als abgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme wegen unerheblicher Mängel zu verweigern.

 

(2) Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen behält sich KS-TechnikService das Eigentum an den erstellten Werken vor.

 

(3) Bis zur vollständigen Bezahlung steht KS-TechnikService darüber hinaus gemäß § 273 BGB ein Zurückbehaltungsrecht an allen vom Kunden gelieferten Materialien zu.

 

(4) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückhaltungsrechtes (§ 320 BGB) nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

 

VI. Vergütung, Preise und Fälligkeit 


(1) Es gelten die in der Auftragsbestätigung der KS-TechnikService oder auf der Website genannten oder sonst dem Kunden bekannt gemachten Vergütungen und Preise. Alle Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer hinzukommt.  

Versand- und Verpackungskosten werden gesondert berechnet, sofern diese anfallen.

KS-TechnikService kann jederzeit Vorschussrechnungen stellen, die sofort fällig sind.

(2) Sofern keine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen worden ist, wird von KS-TechnikService minutengenau nach dem für den Kunden letztmalig abgerechneten Stundensatz abgerechnet. Dies gilt insbesondere für Zusatzleistungen, die zusätzlich zum beim ersten Vertragsschluss vereinbarten Leistungsumfang erbracht werden. Fehlt es an einer Stundensatzvereinbarung, gilt die angemessene Vergütung für die konkrete Leistung als vereinbart.

(3) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, KS-TechnikService im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten aus diesen Verträgen auf erstes Anfordern freizustellen.

(4) KS-TechnikService ist berechtigt, Materialeinkäufe für den Kunden vorab bezahlt zu verlangen. Wird diese Zahlung nicht vor dem Zeitpunkt der Leistungserbringung gegenüber KS-TechnikService erbracht, kann KS-TechnikService die Leistungserbringung bis zur Zahlung verweigern oder den Auftrag fristlos kündigen.

(5) Ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen kein anderes Zahlungsziel, ist die Zahlung sofort nach Rechnungsstellung fällig.  

(6) Die Zahlung hat auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen.

 

VII. Leistungszeitraum und Vertragsanpassung

 

(1) Soweit mit dem Kunden kein verbindlicher Leistungszeitraum vereinbart wurde, sind die Angaben der KS-TechnikService hinsichtlich Leistungsterminen unverbindlich.

 

(2) Ereignisse bzw. Umstände, die außerhalb der von KS-TechnikService zu vertretenden Umstände liegen und auf die KS-TechnikService keinen Einfluss nehmen kann, begründen die entsprechende Verlängerung eines vereinbarten Leistungszeitraums. Solche Umstände können z.B. Betriebsstörungen beim Kunden oder bei KS-TechnikService, Naturkatastrophen, Pandemien und Ähnliches sein.

 

(3) Der Vertrag kann bei Umständen nach Absatz 2 unter Beachtung von Treu und Glauben angepasst werden.

 

(4) Soweit eine Vertragsanpassung wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.

 

 

VIII. Kündigung vor Fertigstellung

 

(1) Kündigt der Kunde den Vertrag vor Fertigstellung, ist KS-TechnikService berechtigt, die vereinbarte Vergütung zzgl. Material- und Fahrtkosten (= Kosten für Fahrzeug plus Kosten für Fahrtzeit) abzüglich dessen zu verlangen, was KS-TechnikService infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart hat oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

 

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 648 a BGB bleibt hiervon unberührt.

 

 

IX. Haftung

 

 

(1) KS-Technik-Service haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, welche der ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages dienen.

Sofern wesentliche Pflichten aus dem Vertrag betroffen sind, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet, ist die Haftung von KS-TechnikService bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sowohl für vertragliche als auch für außervertragliche Ansprüche.

Sie gelten zudem auch für die Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von KS-TechnikService.

Die Haftung wegen einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt.

 

(2) Die Gewährleistungsansprüche und alle weiteren vertraglichen und außervertraglichen Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel beruhen, verjähren innerhalb eines Jahres beginnend mit der Abnahme. Bei gelieferten Produkten gelten die Garantiebedingungen des Herstellers. Davon abweichend verjähren Ersatzansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für grob fahrlässig verursachte Schaden auch dann nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn sie auf einem Mangel beruhen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.

 

(3) KS-TechnikService haftet nicht für Serverausfälle infolge derer Kundenwebseiten nicht aufrufbar sind. Dies gilt auch für Unterbrechungen beim E-Mail-Verkehr oder bei Daten, die über die Kundenwebseite ausgetauscht werden, zum Beispiel Kontakt- oder Anmelde-Formulare. 

 

X. Datenspeicherung

 

KS-TechnikService weist darauf hin, dass dem üblichen Geschäftsverkehr entsprechend die mit der Auftragserteilung zusammenhängenden Angaben in der Datenschutzvereinbarung gespeichert werden.

 

XI. Schlussbestimmungen

 

(1) Die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts.


(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von KS-TechnikService in Köln. Gerichtsstand ist ebenfalls der Geschäftssitz in Köln, sofern nicht für die Streitigkeiten ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.

 

 


Share by: